Als seriöser Anbieter von Luftaufnahmen ist für uns die Einhaltung der geltenden Gesetze selbstverständlich.
Dies bedeutet, dass wir vor Beginn des Auftrags eine schriftliche Start- und Landegenehmigung benötigen. Bei Überflügen von benachbarten Wohngrundstücken benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Überfluggenehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümer. Aber keine Sorge, hier sind wir stets beratend und unterstützend zur Stelle.
Alle benötigten Formulare haben wir hier als Download bereitgestellt. Zusätzlich haben wir die wichtigsten Vorschriften in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Welt aus einer anderen Perspektive zu erleben ist mein Auftrag. Andere Blickwinkel ermöglichen völlig neue und bislang kaum dagewesene Einblicke.